Ältestenrat
1.Vorsitzende Waltraud Frank
Der Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die das fünfundvierzigste Lebensjahr vollendet haben und nicht dem Vorstand angehören.
Der Ältestenrat ist für alle vereinsinternen Streitangelegenheiten zuständig (z.B. Widerspruchverfahren wegen Vereinsausschluss oder Festsetzung einer Vereinsstrafe etc.) und fasst in dieser Tätigkeit selbständige Beschlüsse.
Weiterhin ehrt er Mitglieder bei Goldjubiläen und Geburtstagen.