TuRa Rüdinghausen e.V.       
Der renommierte und vielseitige Breitensportverein im Osten von Witten

Mitgliedsbeiträge
Stand 1.7.2009

              

Beitragsordnung TuRa Rüdinghausen e.V.

                                                                                               § 1

  1. Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 Euro für Kinder und Jugendliche und € 10,00 für Erwachsene.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge. Sie werden bei Teilnahme am Einzugsverfahren jeweils im Februar und August eingezogen, andernfalls sind sie bis zum 15.2. und 15.8. zu zahlen. Die Beiträge für das Aerobic-Studio werden im Februar, Mai, August und November eingezogen, andernfalls sind sie bis zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu zahlen.
  3. Bei Nichtteilnahme am Einzugsverfahren wird eine Verwaltungsaufwandspauschale von € 0,50 pro Monat erhoben.
  4. Soweit für den Beitrag das Lebensalter maßgebend ist, gilt das am 01.01. erreichte Lebensjahr.
  5. Soweit in einem Beitrag mehrere Mitgliedschaften zusammengefasst sind, haften die Mitglieder für die Beitragsschuld als Gesamtschuldner.

§ 2

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für

1. Kinder bis zum  vollendeten 14. Lebensjahr                            €  5,20                                  

2. Jugendliche ab 14 Jahren, Schüler, Studenten                          €  5,60                      

    bis zum vollendeten 27. Lebensjahr

3. Erwachsene                                                                             €  9,00 

4. Familie E1 ( 1 Erwachsener + dessen Kinder bis

zum vollendeten 18. Lebensjahr)                                                  € 14,00

 

5. Familie E2  ( 2 Erwachsene + deren Kinder bis zum

vollendeten 18. Lebensjahr einschließlich

„Restfamilie“ (beide Elternteile), wenn die

Kinder wegen Volljährigkeit nicht mehr im

Familienbeitrag geführt werden                                             € 18,00

 6. Aerobic-Studio

      Erwachsene                                 +             € 12,00

                              Kinder + Jugendliche bis zum

      vollendeten 16. Lebensjahr                               Frei

                              Schüler + Studenten ab 16 Jahren        +        €  8,00

                                                                                                    § 3

  1. Wer mit dem 18. Lebensjahr aus dem Familienbeitrag ausscheidet, kann bis zum vollendeten 27. Lebensjahr auf Antrag weiter im Familienbeitrag veranlagt werden, solange ein gültiger Schüler- bzw Sudentenausweis vorgelegt wird.
  2. Der Antrag ist an den geschäftsführenden Vorstand zu richten unter Beifügung des gültigen Schüler bzw. Studentenausweises.

                                                                             

Download der Aufnahmeanträge

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