TuRa Rüdinghausen
e.V. Der
renommierte und vielseitige Breitensportverein im Osten von Witten
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Mitgliedsbeiträge
Stand 1.7.2009
Beitragsordnung TuRa
Rüdinghausen e.V.
§ 1
- Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 Euro für Kinder und
Jugendliche und € 10,00 für Erwachsene.
- Die Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge. Sie werden
bei Teilnahme am Einzugsverfahren jeweils im Februar und August eingezogen,
andernfalls sind sie bis zum 15.2. und 15.8. zu zahlen. Die Beiträge für das
Aerobic-Studio werden im Februar, Mai, August und November eingezogen,
andernfalls sind sie bis zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu zahlen.
- Bei Nichtteilnahme am Einzugsverfahren wird eine
Verwaltungsaufwandspauschale von € 0,50 pro Monat erhoben.
- Soweit für den Beitrag das Lebensalter maßgebend ist,
gilt das am 01.01. erreichte Lebensjahr.
- Soweit in einem Beitrag mehrere Mitgliedschaften
zusammengefasst sind, haften die Mitglieder für die Beitragsschuld als
Gesamtschuldner.
§ 2
Der Mitgliedsbeitrag
beträgt für
1. Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr €
5,20
2. Jugendliche ab 14 Jahren, Schüler,
Studenten € 5,60
bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
3.
Erwachsene €
9,00
4. Familie E1 ( 1 Erwachsener + dessen Kinder bis
zum vollendeten 18.
Lebensjahr) € 14,00
5. Familie E2 ( 2 Erwachsene + deren Kinder bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr
einschließlich
„Restfamilie“ (beide
Elternteile), wenn die
Kinder wegen Volljährigkeit
nicht mehr im
Familienbeitrag geführt
werden € 18,00
6. Aerobic-Studio
Erwachsene +
€ 12,00
Kinder + Jugendliche bis zum
vollendeten 16.
Lebensjahr Frei
Schüler + Studenten ab 16
Jahren + € 8,00
§ 3
- Wer mit dem 18. Lebensjahr aus dem Familienbeitrag
ausscheidet, kann bis zum vollendeten 27. Lebensjahr auf Antrag weiter im
Familienbeitrag veranlagt werden, solange ein gültiger Schüler- bzw
Sudentenausweis vorgelegt wird.
- Der Antrag ist an den geschäftsführenden Vorstand zu
richten unter Beifügung des gültigen Schüler bzw. Studentenausweises.
Download der Aufnahmeanträge
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